Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wilnsdorf aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie (4. Runde der Lärmaktionsplanung)
– Durchführung 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung –
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wilnsdorf von 2015/2018 gefasst.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wilnsdorf ist ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung umfasst. Hauptlärmquellen in der Gemeinde Wilnsdorf sind u.a. insbesondere Hauptverkehrsstraßen. Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist hingegen das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
In der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können im Zeitraum vom 08.01.2024 bis einschließlich 04.02.2024 unter www.beteiligung.nrw.de für das Gemeindegebiet Wilnsdorf Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem gegeben oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung eingebracht werden, damit die Gemeinde Wilnsdorf eine eventuelle Berücksichtigung im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes prüfen kann.
Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wilnsdorf über die Durchführung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wilnsdorf erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 15.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 an der Bekanntmachungstafel im Rathaus Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf.
Sie kann darüber hinaus auch hier eingesehen werden:
Bekanntmachung: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes – Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)
Hannes Gieseler
Bürgermeister